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Gemeinsame Endlagerung?

Obwohl es ein internationales Grundprinzip ist, dass jedes Land für die Entsorgung und Endlagerung der eigenen radioaktiven Abfälle verantwortlich ist, können die Länder zusammenarbeiten, um ein gemeinsames Endlager zu entwickeln und umzusetzen.

Dies muss dann jedoch im Rahmen einer zwischen den betreffenden Ländern geschlossenen Vereinbarung und in Übereinstimmung mit den international und national festgelegten Sicherheits- und Schutznormen erfolgen. Die Idee eines gemeinsamen Endlagers wird erörtert, wobei jedoch die Bedingungen für dessen kurzfristige Umsetzung noch nicht erfüllt sind.

Die Länder, die die Entwicklung nationaler geologischer Endlager anführen, sowie Finnland, Schweden und Frankreich, haben die Entsorgung ausländischer radioaktiver Abfälle auf ihrem Staatsgebiet gesetzlich verboten. Innerhalb der Europäischen Union beraten eine Anzahl von Mitgliedstaaten, die nur geringe Mengen an radioaktiven Abfällen haben, beispielsweise weil sie keine Atomenergie nutzen, über eine gemeinsame Endlagerung – vorläufig jedoch ohne konkrete Ergebnisse erzielt zu haben.

Die Tatsache, dass Belgien bei der gemeinsamen Entsorgung zusammenarbeitet, bedeutet sicherlich nicht, dass die nationalen Forschungsanstrengungen eingestellt werden können: die gemeinsame Entsorgung könnte sehr gut in Belgien erfolgen. Darüber hinaus ist und bleibt jedes Land für seine eigenen Abfälle verantwortlich und muss folglich sein eigenes Fachwissen entwickeln, um nötigenfalls auf eine nationale Endlagerlösung zurückgreifen zu können.

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