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Eine Endbestimmung für hochradioaktive und/oder langlebige Abfälle in Belgien

Radioaktive Abfälle entstehen bei der Stromerzeugung aus Atomenergie und bei nuklearen Anwendungen in den Bereichen Medizin, Industrie und Forschung. Diese Abfälle müssen sicher und verantwortungsbewusst entsorgt werden. Es liegt in der Verantwortung der NERAS radioaktive Abfälle zu entsorgen sowie politische Vorschläge zu formulieren und sie der Föderalregierung zur Entscheidung vorzulegen. Mit ihrem Planentwurf schlägt die NERAS der Föderalregierung vor zu entscheiden, was Belgien mit seinen hochradioaktiven und/oder langlebigen Abfällen tun soll.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Die öffentliche Konsultation über den endgültigen Bestimmungsort von hochradioaktiven und/oder langlebigem Abfällen in unserem Land ist inzwischen beendet. Sie hat viele wertvolle Ratschläge und Reaktionen geliefert, die jetzt in einen endgültigen Politikvorschlag für die Föderalregierung aufgenommen werden.

Obwohl die Online-Umfrage abgeschlossen ist, können Sie diese Seiten weiterhin für Informationen über den ursprünglichen Politikvorschlag der NERAS konsultieren. Sie fragen sich, was mit Ihren Anmerkungen passiert? Bleiben Sie über unseren Blog auf dem Laufenden.

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Warum dieser Plan?

Ein Großteil der belgischen, hochradioaktiven und/oder langlebigen Abfälle wurde bzw. wird in Unternehmen produziert, die mit der Stromerzeugung durch Atomenergie verbunden sind. In Belgien wurde noch keine Entscheidung über den endgültigen Bestimmungsort hochradioaktiver oder langlebiger Abfälle getroffen. Die Umweltverträg-lichkeitsprüfung ist daher der allererste Entscheidungsschritt, was Belgien mit diesen Abfällen vorhat.

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Der Planentwurf

Es wurde international vereinbart und gesetzlich vorgeschrieben, dass Belgien eine politische Entscheidung zur Endbestimmung der hochradioaktiven und/oder langlebigen Abfälle treffen muss. Der Planentwurf der NERAS ist ein politischer Vorschlag, der es ermöglicht, eine erste Entscheidung über die technische Lösung oder den endgültigen Bestimmungsort für hochradioaktive und/oder langlebige Abfälle in Belgien zu treffen. Die technische Lösung für die langfristige Entsorgung von hochradioaktiven und/oder langlebigen Abfällen ist laut Planentwurf „ein System der geologischen Endlagerung auf belgischem Gebiet“.

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Geologische Endlagerung

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Internationaler Konsens

Die NERAS schlägt ein System der geologischen Endlagerung auf belgischem Staatsgebiet als nationale Politik vor. Die NERAS verfügt über eine große wissen-schaftliche Wissensbasis und kann sich auf über vierzig Jahre Forschung und Entwicklung sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene stützen. Sie ist davon überzeugt, dass eine geologische Endlagerung auf belgischem Staatsgebiet möglich ist. Es besteht ein breiter internationaler Konsens darüber, dass hochradioaktive und/oder langlebige Abfälle ausschließlich unterirdisch gelagert werden können und dürfen.

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Es existiert keine vernünftige Alternative

Alle Länder mit einer Politik für diese Art von Abfällen haben sich ebenfalls für die geologische Endlagerung entschieden. Alle sonstigen Alternativen, einschließlich der Verlängerung der Zwischenlagerung, wurden verworfen, da sie die Kriterien Sicherheit, Schutz, Machbarkeit und Ethik nicht erfüllen. Es existiert keine vernünftige Alternative zur geologischen Endlagerung.

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Keine Entscheidung zu treffen, hat negative Auswirkungen

Die derzeitige Situation der Zwischenlagerung von hochradioaktiven und/oder langlebigen Abfällen ist sicher, aber ein anhaltender Aufschub der Entscheidung führt zu einem erhöhten Risiko der Umweltauswirkungen. Außerdem, abzuwarten bietet keine Aussicht auf eine bessere Entscheidung. Das Wissen, das erforderlich ist, um eine erste politische Entscheidung darüber zu treffen, was mit den hochradioaktiven und/oder langlebigen Abfällen zu tun ist, ist sowohl in Belgien als auch weltweit verfügbar.

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Ein schrittweiser Ansatz

Der Planentwurf umfasst zudem einen nichttechnischen Teil, dessen Schwerpunkt auf der schrittweisen Entscheidungs-findung liegt. Sobald in einem ersten Schritt die Wahl der technischen Lösung bestätigt ist, wird ein Entscheidungsprozess ausgearbeitet. In Absprache mit allen betroffenen Parteien und der Sicherheitsbehörde FANK (Föderale Agentur für Nuklearkontrolle) werden dann die wichtigsten Schritte, die zu treffenden Entscheidungen, Aufgaben und Verantwort-lichkeiten der verschiedenen am Umsetzungsprozess für die Endbestimmung beteiligten Akteure herausgearbeitet und festgelegt.

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