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Warum ein Planentwurf?

In Belgien wurde noch keine Entscheidung über den endgültigen Bestimmungsort hochradioaktiver oder langlebiger Abfälle getroffen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher der allererste Entscheidungsschritt, was Belgien mit diesen Abfällen vorhat.

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Hochradioaktive und/oder langlebige Abfälle

Ein Großteil der belgischen, hochradioaktiven und/oder langlebigen Abfälle wurde bzw. wird in Unternehmen produziert, die mit der Stromerzeugung durch Atomenergie verbunden sind. Genauer gesagt resultieren diese Abfälle aus der Produktion von Brennelementen, bei der Stromerzeugung in Kernkraftwerken oder in Unternehmen, die abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken wiederaufbereiten. Die NERAS trägt der Tatsache Rechnung, dass auch abgebrannte Brennelemente aus Kernkraftwerken in Zukunft als hochradioaktive Abfälle betrachtet werden könnten. Hochradioaktive und/oder langlebige Abfälle entstehen zudem bei Forschungs- und Entwicklungsanwendungen beispielsweise am SCK CEN (Studienzentrum für Kernenergie).

Umweltverträglichkeitsprüfung

Planentwurf

Es liegt in der Verantwortung der NERAS radioaktive Abfälle zu entsorgen sowie politische Vorschläge zu formulieren und sie der Föderalregierung zur Entscheidung vorzulegen. Mit ihrem Planentwurf schlägt die NERAS der Föderalregierung vor zu entscheiden, was Belgien mit seinen hochradioaktiven und/oder langlebigen Abfällen tun soll.

Das Gesetz vom 3. Juni 2014 sieht vor, dass die Vorschläge für die nationale Politik zur Entsorgung radioaktiver Abfälle als Pläne und Programme betrachtet werden, die gemäß dem im Gesetz vom 13. Februar 2006 festgelegten Verfahren einer Umweltverträglich­keitsprüfung und einer öffentlichen Konsultation unterzogen werden müssen.

Möglichen Umweltfolgen

Teil dieses gesetzlichen Verfahrens ist ein Bericht über die Umweltauswirkungen. Ein solcher Bericht ist eine öffentliche Untersuchung über die möglichen Umweltfolgen bestimmter Aktivitäten oder Eingriffe, in diesem Fall der Planentwurf der NERAS. Diese öffentliche Untersuchung ist auch mit der Konsultation einer Reihe von Behörden und der Öffentlichkeit verbunden.

Die NERAS wird die Reaktionen auf die Konsultation in ihrem endgültigen politischen Vorschlag berücksichtigen. Dann obliegt es der Föderalregierung, eine Entscheidung zu treffen.

Procedure SEA_DE

Noch keine Entscheidung

In Belgien wurde noch keine Entscheidung über den endgültigen Bestimmungsort hochradioaktiver oder langlebiger Abfälle getroffen. Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher der allererste Entscheidungsschritt, was Belgien mit diesen Abfällen vorhat. Der erste Entscheidungsschritt ist die Wahl der geologischen Endlagerung dieser Abfälle auf belgischem Staatsgebiet. Es gibt noch keine konkreten Pläne, wo, wann und wie dies geschehen soll.